Der Primärenergiefaktor (PEF) bemisst das Verhältnis von benötigter Primärenergie in der Umwelt zur bereitgestellten nutzbaren Endenergie beim Verbraucher. Er bildet die gesetzliche Grundlage für energetische Bewertungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Gesetzliche Festlegung für Netzstrom

Je höher der Anteil erneuerbarer Energien im Energiesystem ist, desto niedriger fällt der PEF aus. Gemäß dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Primärenergiefaktor für den allgemeinen Strommix in Deutschland gesetzlich auf exakt 1,8 festgelegt. Historische, deutlich höhere Werte (wie 2,4 oder 2,5) sind rechtlich nicht mehr gültig. Ein niedriger PEF erleichtert den rechnerischen Nachweis der Energieeffizienz von Gebäuden und belohnt die Nutzung CO2-armer Technologien wie KWK-Anlagen und Wärmepumpen.

Fazit

Der Primärenergiefaktor (PEF) ist ein entscheidendes Instrument zur Bewertung der Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit unterschiedlicher Energieträger. Er ermöglicht eine vergleichende Analyse des Energieverbrauchs von Gebäuden, KWK- und BHKW-Anlagen und unterstützt die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Durch die Berücksichtigung des PEF können Entscheidungsträger besser informierte Entscheidungen treffen, die zur Förderung erneuerbarer Energien, zur Reduktion des Primärenergieverbrauchs und zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit beitragen.