Rundum-Service für Ihre Anlage

Emissionsmessung

Einhaltung der Emissionsgrenzwerte

Die Emissionsmessung ist ein Instrument zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte und der gesetzlichen Vorgaben. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz schreibt diese Abgasmessung spätestens vier Monate nach Inbetriebnahme und danach einmal pro Jahr vor.

Was für uns spricht

Emissionsmessung nach BImSchG

Die Emissionsmessung muss in festgelegten Intervallen erfolgen, die von der Anlagengröße und den Betriebsstunden abhängen. Sie stellt sicher, dass Ihre Anlage alle gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte (NOx, CO, Formaldehyd) einhält.

Die Messung wird von zertifizierten Fachkräften mit kalibrierten Messgeräten direkt am Abgasstrom durchgeführt und dokumentiert. Sie erhalten einen offiziellen amtlichen Messbericht als Nachweis für die Behörden. Bei der Abgasmessung unterstützt uns InfraServ Gendorf.

Sie wählen, ob Sie die Wartung, einen Servicetechniker als Messbegleiter oder das Auswechseln des Katalysators mit in Anspruch nehmen. Wir reduzieren unnötige Aufgaben und Schnittstellen, um die Umsetzung zu optimieren.

Welchen Service benötigen Sie?

  • Emissionsmessung, 1-Motor-Anlage
  • Emissionsmessung, mindestens ein weiterer Motor am selben Anlagenstandort
  • Emissionsmessung an Satellitenanlage
  • Zusätzliche Prüfungen für Formaldehyd-Bonus, bzw. 44. BImSchV (Prüfungen und Dokumentation)
  • Emissionsmessung nach Genehmigungsbescheid – mit SOx
  • Emissionsmessung bei zusätzlichen Laststufen
  • Begleitung der Emissionsmessung durch Energas Techniker
  • Begleitung der Emissionsmessung durch Energas Techniker für mindestens einen weiteren Motor
  • Messung von organischen Stoffen (Gesamt-C, je Motor)

Häufige Frage zur Emissionsmessung

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) schreibt die Emissionsmessung spätestens vier Monate nach Inbetriebnahme und anschließend einmal jährlich vor. Die Intervalle können je nach Anlagengröße und Betriebsstunden variieren.