Energas-Glossar

Förderbeitragsdeckelung

Mit der Förderbeitragsdeckelung, kurz Flexdeckel, ist die Obergrenze gemeint, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) früher für die Flexibilitätsprämie vorsah. Die Prämie ist ein wichtiges Instrument, um die Bereitstellung flexibler Energiekapazitäten aus bestehenden Biogasanlagen zu fördern. Dies hilft dabei, die Schwankungen im Stromnetz, die durch die schwankende Einspeisung aus Wind- und Solarenergie entstehen, effektiv auszugleichen.

Details zur Flexibilitätsprämie

Die Flexibilitätsprämie wird Betreibern von Biogasanlagen gewährt, die ihre Anlagen so anpassen oder erweitern, dass sie auf schnelle Nachfrageschwankungen reagieren können. Das EEG begrenzte dabei die insgesamt geförderte zusätzliche Leistung, zunächst auf 1.350 Megawatt, ab Dezember 2018 auf 1.000 Megawatt; die Bundesnetzagentur veröffentlichte lediglich, wie viel Leistung bereits gemeldet war. Im Juli 2019 wurde die Grenze überschritten, und mit dem EEG 2021 wurde der Deckel gestrichen.

Bedeutung des Förderdeckels

Der Förderdeckel begrenzte keinen Geldbetrag, sondern die zusätzlich installierte Leistung in Megawatt. Damit sollten die zur Verfügung gestellten Mittel effizient genutzt, übermäßige Subventionen verhindert und eine breite Palette von Projekten unterstützt werden.

Aktuelle Informationen und Ressourcen

Da sich die Bedingungen und die Verfügbarkeit der Flexibilitätsprämie ändern können, ist es wichtig, aktuelle Informationen zu haben. Für Anlagenbetreiber und Interessierte kann es sehr hilfreich sein, Zugang zu aktuellen Daten und Leitfäden zu bekommen. Für die Zeit, in der der Deckel galt, hat Energas dazu einen kostenlosen Leitfaden bereitgestellt.

Nutzung des Leitfadens

Der Leitfaden erläutert Schritt für Schritt, wo die Bundesnetzagentur den aktuellen Stand der flexibel bereitgestellten Leistung veröffentlichte. Das war besonders für Betreiber wertvoll, die planten, ihre Anlagen zu flexibilisieren, solange der Deckel galt.

Fazit

Die Flexibilitätsprämie ist ein wichtiger Bestandteil der Energiestrategie, die darauf abzielt, die Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit der Energieversorgung zu verbessern. Für die Planung neuer Flexibilisierungsprojekte sind heute die Regeln des aktuellen EEG maßgeblich, für bestehende Anlagen insbesondere § 50b und Anlage 3. Flexibel betriebene Biogasanlagen tragen dazu bei, das Energieangebot anpassungsfähiger zu machen und die Energieversorgung effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten.