Energas-Glossar

Höchstbemessungsleistung

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) enthält Regelungen für Biogasanlagen, die wichtig für Betreiber solcher Anlagen sind, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmung der Höchstbemessungsleistung und die damit verbundene EEG-Vergütung. Die Regelung wurde mit dem EEG 2014 eingeführt und steht im EEG 2017 in § 101; für Biogasanlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, gilt sie über die Übergangsbestimmungen der späteren Fassungen weiter (§ 100 Absatz 1 EEG 2023). Diese Regelungen sind entscheidend für die finanzielle Planung und die Betriebsführung von Biogasanlagen.

Was ist die Höchstbemessungsleistung?

Die Höchstbemessungsleistung ist die höchste Bemessungsleistung (Jahresmittel: in einem Kalenderjahr erzeugte Kilowattstunden geteilt durch die Stunden des Jahres), die die Anlage in einem Kalenderjahr seit ihrer Inbetriebnahme und vor dem 1. Januar 2014 erreicht hat. Diese Größe ist maßgeblich für die Berechnung der EEG-Vergütung, die die Anlage erhalten kann.

Regelung im EEG 2017

Laut § 101 des EEG 2017 sind folgende Punkte hervorzuheben:

  • Bemessungsgrundlage: Die Höchstbemessungsleistung wird als die höchste Bemessungsleistung der Anlage in einem Kalenderjahr seit der Inbetriebnahme der Anlage und vor dem 1. Januar 2014 festgelegt.
  • Anpassung der Bemessungsleistung: Ist die am 31. Juli 2014 installierte Leistung abzüglich 5 Prozent höher als die tatsächliche Höchstbemessungsleistung, gilt dieser Wert als Höchstbemessungsleistung.

Bedeutung der Regelung

Diese spezifische Regelung hat folgende Implikationen:

  • Vergütungssicherheit: Durch die Festlegung einer klaren Obergrenze für die Bemessungsleistung wird Betreibern von Biogasanlagen eine gewisse Planungssicherheit gegeben, was die zu erwartenden EEG-Vergütungen betrifft.
  • Begrenzung der Förderkosten: Strom, den eine Anlage über ihre Höchstbemessungsleistung hinaus erzeugt, wird nur noch mit dem Monatsmarktwert vergütet. So verhindert die Regelung, dass bestehende Biogasanlagen ihre Stromerzeugung zu den alten, höheren Vergütungssätzen ausweiten.

Herausforderungen

Diese Regelungen können jedoch auch Herausforderungen für Anlagenbetreiber darstellen, insbesondere wenn ihre Anlagen seit der Inbetriebnahme signifikante technische Verbesserungen erfahren haben, die möglicherweise eine höhere Leistung ermöglichen würden. Die festgelegte Höchstbemessungsleistung kann somit limitierend wirken, was die maximale Vergütung betrifft, die durch neuere, effizientere Technologien erzielt werden könnte.

Fazit

Die Regelungen des EEG 2017 bezüglich der Höchstbemessungsleistung für Biogasanlagen sind ein wichtiges Instrument, um die Integration erneuerbarer Energien in das deutsche Stromnetz zu steuern und dabei sowohl ökonomische als auch ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Anlagenbetreiber sollten sich dieser Bestimmungen bewusst sein und ihre Anlagen entsprechend planen und betreiben, um die optimale Vergütung zu erhalten.