Energas-Glossar

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bezeichnet die gleichzeitige Erzeugung von Strom und nutzbarer Wärme in einer Anlage. Typisch ist ein Blockheizkraftwerk (BHKW): Ein Gasmotor treibt einen Generator an, der Strom erzeugt. Die Abwärme aus Motorkühlung und Abgas wird über Wärmetauscher ausgekoppelt und für Heizung, Warmwasser oder Prozesswärme genutzt, statt ungenutzt in die Umgebung zu entweichen.

So wird der eingesetzte Brennstoff deutlich besser ausgenutzt als bei der getrennten Erzeugung von Strom im Kraftwerk und Wärme im Heizkessel; der Gesamtwirkungsgrad moderner KWK-Anlagen liegt bei rund 90 Prozent. Das spart Primärenergie und senkt CO₂-Emissionen und Energiekosten.

Betrieben werden KWK-Anlagen zum Beispiel mit Erdgas, Biogas, Klärgas oder anderen Sondergasen. In Deutschland wird KWK-Strom nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert. Nach dem Stand von 2026 gilt das für neue, modernisierte oder nachgerüstete Anlagen, die bis Ende 2026 den Dauerbetrieb aufnehmen; ist eine Anlage bis dahin genehmigt oder, wenn keine Genehmigung nötig ist, verbindlich bestellt, genügt der Dauerbetrieb innerhalb von vier Jahren danach. Wird mit der Wärme zusätzlich Kälte erzeugt, spricht man von Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (Trigeneration).