Netzkosten
Netzkosten decken sämtliche Aufwendungen für die Errichtung, den Ausbau sowie die laufende Instandhaltung der Strom- und Gasnetze. Sie werden über die Netzentgelte auf die Energieabrechnung umgelegt.
Bestandteile und Abrechnungsanteil
Netzkosten umfassen Investitionskosten für neue Leitungen und Umspannwerke sowie laufende Betriebskosten. Bei der Stromrechnung eines Haushalts machen die Netzentgelte rund ein Viertel des Preises aus, beim Gas etwa ein Fünftel (BDEW, Stand August 2026). Die Kosten variieren je nach Verbraucherklasse (Haushalte, Gewerbe, Industrie). Die Regulierung sichert angemessene und transparente Preise.
Fazit
Netzkosten sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Energieabrechnung und decken die Kosten für Bau, Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze. Die Netzentgelte, die diese Kosten widerspiegeln, werden nicht einzeln genehmigt: Die Bundesnetzagentur bzw. die Landesregulierungsbehörden legen Erlösobergrenzen fest, aus denen die Netzbetreiber ihre Entgelte bilden. So sollen faire und effiziente Preise sichergestellt werden. Durch die Regulierung werden sowohl die Interessen der Netzbetreiber als auch der Verbraucher geschützt, und es wird ein diskriminierungsfreier Wettbewerb im Energiemarkt gefördert.