Öffentliches Netz
Das öffentliche Netz (Versorgungsnetz) bezeichnet die Gesamtheit aller miteinander verbundenen Transport- und Verteilungsleitungen, die von unterschiedlichen Stromerzeugern gespeist werden und Verbraucher flächendeckend mit Energie versorgen.
Struktur und Eigenversorgung im Kontext des EEG
Das System bedient Haushalte, öffentliche Institutionen und Industrie gleichermaßen. Demgegenüber steht die Eigenversorgung (z. B. über eigene Photovoltaikanlagen). Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Rahmenbedingungen, um über Mechanismen wie feste Einspeisevergütungen oder Marktprämien den Ausbau von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern und die Energiewende voranzutreiben.
Fazit
Das öffentliche Netz, auch Versorgungsnetz genannt, spielt eine zentrale Rolle in der flächendeckenden Energieversorgung. Es besteht aus vielen kleineren Netzen und wird von unterschiedlichen Stromerzeugern gespeist, um eine breite Palette von Verbrauchern zu bedienen, von privaten Haushalten bis zu großen Unternehmen. Die Eigenversorgung gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere durch die Verbreitung von Photovoltaikanlagen und anderen erneuerbaren Energiequellen. Nutzer des öffentlichen Netzes tragen über Netzentgelte und gesetzliche Umlagen zur Finanzierung des Systems bei. Die EEG-Umlage wird seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr erhoben, der Ausbau erneuerbarer Energien wird seitdem aus Mitteln des Bundes gefördert; die verbliebenen Umlagen nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) fallen nur auf Strom an, der aus dem Netz entnommen wird, nicht auf selbst erzeugten Strom, der ohne Netz vor Ort verbraucht wird.