Energas-Glossar

Einspeisung/Einspeisevergütung

Betreiber von Energieerzeugungsanlagen haben die Möglichkeit, eine Vergütung für den Strom zu erhalten, den sie in das öffentliche Netz einspeisen. Dies fördert den Einsatz und die Entwicklung von erneuerbaren Energien sowie die effiziente Nutzung von Energie durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Die spezifischen Bedingungen für die Vergütung regeln das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die den Einsatz bestimmter Technologien und Primärenergieträger unterstützen.

Vergütung für erneuerbare Energien

Das EEG zielt darauf ab, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung zu erhöhen und so Klima und Umwelt zu schützen. Zu den unterstützten Technologien gehören:

  • Photovoltaikanlagen: Diese wandeln Sonnenlicht direkt in Elektrizität um.
  • Windkraftanlagen: Sie nutzen die kinetische Energie des Windes zur Stromerzeugung.
  • Biomasseanlagen: Hier wird organische Materie zur Energiegewinnung genutzt.

Kleinere Anlagen bis 100 kW erhalten für einen bestimmten Zeitraum eine feste Einspeisevergütung je Kilowattstunde. Größere Anlagen vermarkten ihren Strom direkt und erhalten zusätzlich eine Marktprämie, deren Höhe oft per Ausschreibung bestimmt wird. Die gesetzlichen Sätze werden regelmäßig angepasst, um technologischen Fortschritt und Marktbedingungen zu berücksichtigen.

Vergütung für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung

Das KWKG unterstützt Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme produzieren, was zu einer sehr effizienten Energieausnutzung führt. Typische Beispiele für solche KWK-Anlagen umfassen:

  • BHKW-Anlagen
  • GuD-Heizkraftwerke
  • Biomasseheizkraftwerke

Gefördert wird dabei nicht mit einer festen Einspeisevergütung, sondern mit einem Zuschlag auf den KWK-Strom zusätzlich zum Markterlös; seine Höhe richtet sich nach der Leistung der Anlage und weiteren Faktoren. Die erzeugte Wärme selbst wird nicht vergütet; das KWKG fördert aber unter bestimmten Voraussetzungen den Bau von Wärmenetzen und Wärmespeichern.

Dauer und Höhe der Vergütungen

Die genaue Höhe und Dauer der Vergütungen sind abhängig von der Art der Anlage, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und weiteren spezifischen Kriterien. Die Einzelheiten regeln EEG und KWKG; sie werden regelmäßig angepasst.

Fazit

Für Betreiber von Energieerzeugungsanlagen bietet die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz nicht nur die Möglichkeit, einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Energiewende zu leisten, sondern auch finanzielle Anreize durch gesetzlich geregelte Vergütungen. Es ist jedoch wichtig, dass sich Betreiber gründlich mit den relevanten gesetzlichen Bestimmungen auseinandersetzen oder fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, um alle Vorteile effektiv nutzen zu können.