Wohlstand und Klimaschutz zu vereinen war eines der wichtigsten Ziele der Ampelregierung aus SPD, FDP und Grünen. Das Erreichen der Pariser Klimaschutzziele steht ganz oben auf der Prioritätenliste, und die Schwerpunktthemen „Klimaschutz“ und „Energie“ bilden den roten Faden im Koalitionsvertrag von 2021.
Welche konkreten Auswirkungen der Koalitionsvertrag von 2021 auf den Energiesektor, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Entwicklung der erneuerbaren Energien hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Der Kohleausstieg soll schon 2030 kommen
Der Umstieg von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien ist das Herzstück des Koalitionsvertrags. Dafür wollte die Ampelregierung den Kohleausstieg um ganze acht Jahre nach vorn verlegen und idealerweise schon bis zum Jahr 2030 vollständig umsetzen. Die dabei entstehende Lücke in der innerdeutschen Energieversorgung sollen erneuerbare Energien wie Solar- und Windenergie schließen. Ziel ist es zudem, statt der bisher angedachten 65 % nun sogar 80 % des Bruttostrombedarfs bis 2030 allein durch erneuerbare Energien zu decken.
Neben dem Ausbau einer Infrastruktur für erneuerbare Energien stand der Ausbau des deutschen Stromnetzes auf der Agenda der Ampelregierung. Um wettbewerbsfähige Preise im Energiesektor gewährleisten zu können, sieht der Koalitionsvertrag vor, dass Kommunen von Windenergie- sowie von Freiflächen-Solaranlagen auf ihrem Gebiet angemessen finanziell profitieren können. Zudem will man das Thema „Bürgerenergie“ mehr forcieren, um die Akzeptanz eines Ausbaus der erneuerbaren Energien in der Bevölkerung zu stärken.
Einen besonderen Stellenwert im Koalitionsvertrag nehmen auch Sonnen- sowie Windenergie aus Onshore- und Offshore-Anlagen ein – sollen diese doch den stetig steigenden Bedarf an Strom und Energie decken.
Keine EEG-Umlage mehr ab 2023
Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird im Koalitionsvertrag der Ampelregierung berücksichtigt. So ist der Plan, die EEG-Umlage ab dem 1. Januar 2023 in den Haushalt zu übernehmen und ihre Finanzierung über den Energie- und Klimafonds (EKF) zu sichern. Damit läuft die Finanzierung nicht mehr über den Strompreis, was sozial gerechte und für die Wirtschaft wettbewerbsfähige Energiepreise sicherstellen soll. Auch die steigende CO₂-Bepreisung spielt dabei eine wichtige Rolle. Denn das Geld zur Finanzierung der EEG-Umlage soll aus den Einnahmen des nationalen und europäischen Emissionshandels (nEHS und EU-ETS) in den Energie- und Klimafonds (EKF) fließen.
Für Stromkunden sowie für mittelständische Unternehmen bedeutet der Wegfall der EEG-Umlage eine deutliche Entlastung. Gleichzeitig macht er umweltfreundliche, strombasierte Anwendungen wie Wärmepumpen noch attraktiver und entlastet die Eigenstromnutzung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), für die bisher eine anteilige EEG-Umlage fällig war.
Und die Bioenergie?
Ein Aspekt, der sich sicherlich positiv auf die Biogasbranche auswirken wird, ist die Absicht der Ampelregierung, die Artenvielfalt zu fördern sowie Synergien zwischen Umwelt- und Klimaschutz zu schaffen. Für die Biogasbranche kann das eine große Chance sein, sollen dafür doch gemeinsame Maßnahmen mit den (landwirtschaftlichen) Flächennutzern erarbeitet und angemessen finanziert werden. In diesem Zusammenhang bietet der Anbau von Blühpflanzen als Energiepflanzen für die Biogaserzeugung große Potenziale. Denn diese eignen sich bestens für die Nutzung von Synergien aus Klima- und Umweltschutz.
Ansonsten bringt der Koalitionsvertrag für Betreiber und Besitzer von Biogasanlagen bisher eher wenige Neuerungen mit sich. So ist lediglich die Rede davon, dass das zukunftsfähige Konzept der Bioenergie in Deutschland weiter ausgebaut werden soll. Eine nachhaltige Strategie dazu müsse allerdings erst noch erarbeitet werden.