Seit Ende August 2022 bezieht Deutschland kein Erdgas mehr aus Russland. Die wichtigste Bezugsquelle ist seitdem Norwegen. Über 40 Terawattstunden liefert das Land pro Monat an die Bundesrepublik. Die Menge an Gas, die Deutschland selbst produziert, ist hingegen verschwindend gering. Es bedarf also alternativer Lösungen, um langfristig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig die Energiewende voranzutreiben. Neben dem stetigen Zubau von erneuerbaren Energien wie Wind und Photovoltaik müssen flexible Erzeuger in unser Energiesystem integriert werden – hier kann die KWK mittels BHKW punkten.
Welche Förderung für BHKW es aktuell gibt, wie sinnvoll der Betrieb eines BHKW heute ist und für welche BHKW Sie eine BHKW-Förderung beantragen können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Warum sind BHKW noch sinnvoll?
Ein BHKW hat einen entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Energieproduzenten: Es erzeugt Strom und Wärme zugleich. Denn basierend auf dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), produziert es sowohl Strom als auch Wärme. Angetrieben durch einen gasförmigen Brennstoff wandelt der Hubkolbenmotor eines BHKW die translatorische Bewegung in eine Drehbewegung um, die wiederum im Generator in elektrische Energie transformiert wird. Während der gesamten Umwandlung von chemischer über mechanische hin zu elektrischer Energie wird gleichzeitig Wärmeenergie freigesetzt. Diese wird über Kühlungen des Gemisches, des Motors und des Schmieröls abgeleitet. Ein Großteil der Wärmeenergie steckt zudem im heißen Abgas des Motors. Auf diese Weise können KWK-Anlagen gleichzeitig den Bedarf an thermischer und an elektrischer Energie decken. Das alles flexibel und dezentral.
So weit, so sinnvoll – aber was ist mit dem gasförmigen Brennstoff, der für den Antrieb eines BHKW nötig ist? Die meisten BHKW nutzen Erdgas, was den Betrieb einer BHKW-Anlage aufgrund der Importabhängigkeit Deutschlands im ersten Moment nicht besonders sinnvoll erscheinen lässt. Doch Erdgas ist bei Weitem nicht der einzige nutzbare Brennstoff. So laufen viele BHKW mit Biogas, Klär- oder Deponiegas oder aber mit synthetischen Gasen bzw. Wasserstoff. Das macht den Betrieb einer BHKW-Anlage nicht nur sinnvoll, sondern gleichzeitig auch umweltfreundlich, da sehr CO₂-arm oder sogar CO₂-neutral.
KWK-Förderung für BHKW im Sinne des Klimaschutzes
Mehr ist mehr – zumindest, wenn es um den Anteil erneuerbarer Energien an der gesamtdeutschen Stromerzeugung geht. Darum gibt es das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), das das Ziel verfolgt, die Strom- und Wärmeerzeugung in KWK-Anlagen zu stärken. Das Gesetz will auch weiterhin neue flexible Anlagen als Ergänzung zu Wind und Sonne in den Strommarkt integrieren. Damit sollen Betreiber von BHKW-Anlagen die Möglichkeit bekommen, flexibel auf die Signale des Strommarktes reagieren und mit der von ihnen betriebenen Anlage die fluktuierende Stromerzeugung aus Photovoltaik und Windenergie ergänzen zu können.
Seit Anfang 2023 gilt nun eine novellierte Fassung des KWKG, die nach wie vor die Absicht hat, den Anteil von KWK-Anlagen an der innerdeutschen Stromerzeugung langfristig zu steigern. Dazu gehört auch, Anlagen, die Strom und Wärme gekoppelt erzeugen, finanziell zu fördern. Diese finanzielle Unterstützung besteht dabei in einer zeitlich befristeten Zuschlagszahlung. Aber: Gefördert werden nur neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen, die grundsätzlich bis Ende 2026 den Dauerbetrieb aufnehmen. Seit April 2025 genügt es auch, wenn die Anlage bis Ende 2026 genehmigt oder, falls keine Genehmigung nötig ist, verbindlich bestellt ist und innerhalb von vier Jahren danach den Dauerbetrieb aufnimmt.
BHKW-Förderung 2023 – das sind die Absichten der Politik
Durch die Einführung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KWKG beabsichtigt die Politik, frühzeitig Rahmenbedingungen zu setzen, damit sich Betreiber von KWK-Anlagen auf den Einsatz von Wasserstoff als Brennstoff vorbereiten können. Der Paragraf besagt nämlich, dass KWK-Anlagen mit mehr als 10 MWel, die nach dem 30. Juni 2023 gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden, nur dann förderfähig sind, wenn die KWK-Anlagen nach dem 1. Januar 2028 mit höchstens 10 % der Kosten, die eine Neuerrichtung der KWK-Anlage mit gleicher Leistung verursachen würde, so umgestellt werden können, dass sie ihren Strom ausschließlich auf Basis von Wasserstoff gewinnen können.
Generell legt das KWKG fest, dass Betreiber von Anlagen, die seit dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden und 100 kW oder größer sind, die Pflicht haben, ihren erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Als Direktvermarktung gilt dabei eine Stromlieferung an Dritte, die zum Beispiel Letztverbraucher sein können. Eine Konkurrenz zu nicht regelbaren erneuerbaren Energien wird dadurch vermieden, dass die KWK-Förderung für BHKW im Falle negativer Strompreise aussetzt. Dies fördert einen strommarktorientierten Betrieb, in dem KWK-Anlagen als Stütze der erneuerbaren Energien dienen.
BHKW und KWK für höheres Tempo beim Kohleausstieg
Deutliche Motivation für BHKW-Betreiber bildet neben der BHKW-Förderung zudem die nationale Kraftwerksstrategie, deren Rahmenplan das damalige BMWK am 1. August 2023 vorgestellt hat. Das Ziel der Kraftwerksstrategie ist eindeutig: den Kohleausstieg vorantreiben und eine solide Grundlage für die Dekarbonisierung des Stromsektors schaffen.
Gemeinsam mit der Europäischen Kommission wurde deshalb ein Plan aufgestellt, um den deutschen Kraftwerkspark auf Wasserstoff umzubauen.
„Konkret wollen wir 8,8 Gigawatt an neuen Kraftwerken ausschreiben, die von Beginn an mit Wasserstoff betrieben werden. Und wir wollen bis 2035 bis zu 15 Gigawatt an Wasserstoffkraftwerken ausschreiben, die vorübergehend mit Erdgas betrieben werden können, bis sie an das Wasserstoffnetz angeschlossen sind, maximal jedoch bis 2035. Von diesen 15 Gigawatt wollen wir in einem ersten Schritt 10 GW bis 2026 ausschreiben und dann eine Evaluierung vornehmen, bevor die verbleibenden 5 GW ausgeschrieben werden können“, erläuterte der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Im Februar 2024 einigte sich die Bundesregierung allerdings auf eine deutlich kleinere Fassung mit Ausschreibungen für bis zu 10 Gigawatt neue Gaskraftwerke, die später auf Wasserstoff umgestellt werden sollen.
Und Biogas bzw. Biomethan? Kommen hier natürlich auch nicht zu kurz! Nach einer Forderung des Fachverbands Biogas und des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) finden auch flexibilisierte Biogasanlagen ihren Platz in der Kraftwerksstrategie: 6 GW neue Kraftwerke sollen im Bereich Biomasse zugebaut werden. Davon entfallen 3 GW auf Biomethan. Unterm Strich heißt das: Ein Fünftel der neuen Kraftwerkskapazitäten entfällt auf die Bioenergie. Für die KWK ist das eine echte Chance, ihre Potenziale auszuspielen.
KWK in Verbindung mit der Infrastruktur Fernwärme ist eine echte Effizienztechnologie
Mit dem konsequenten Ausbau der KWK-Technik, etwa mit BHKW, werden die weniger effizienten Technologien der Strom- und Wärmeversorgung zunehmend vom Markt verschwinden. Der Einsatz von KWK in einem Nah- und Fernwärmenetz trägt schon heute dazu bei, die Treibhausgasemissionen im Wärmesektor zu reduzieren. Gleichzeitig begünstigt er langfristig auch den Einsatz von erneuerbaren Energien, wie Biomethan und Synthesegasen. Dabei ist eine Investition in ein BHKW nicht nur aufgrund der KWK-Förderung ein erster richtiger Schritt in eine umweltfreundlichere Zukunft.
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