Politik
27.07.2022

44. BImSchV – die Regelungen für Biogas ab 2023

Rauch aus einem Schornstein mit den Formeln CH2O, NOx, SOx, NH3 und CO

Ein weiterer Stichtag der 44. BImSchV war der 1. Januar 2023: Seitdem gelten für einige Biogasanlagen verschärfte Vorgaben in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte. Für die Anlagenbetreiber bedeutete das nochmals einige Änderungen und damit auch zwingend notwendige Nachrüstungen.

Welche Anlagen betroffen sind, was das für Betreiber von BHKW- und Biogasanlagen bedeutet und welche Änderungen und Fristen am wichtigsten sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Der Unterschied zwischen Neuanlage und bestehender Anlage

Generell unterscheidet die 44. BImSchV nach wie vor zwischen Neuanlagen und bestehenden Anlagen. Als Neuanlage gelten dabei alle Biogasanlagen, die am 21. Dezember 2018 oder später in Betrieb genommen wurden. Ebenfalls unter den Begriff Neuanlagen fallen Biogasanlagen, die am 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen und am 19. Dezember 2017 oder später genehmigt wurden. Sämtliche Anlagen, die früher in Betrieb genommen wurden, gelten als Bestandsanlagen.

Diese Änderungen kommen mit der 44. BImSchV

Betroffen von den Anpassungen, die die 44. BImSchV ab 2023 mit sich bringt, sind Betreiber mittelgroßer Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen, die Emissionen an die Luft abgeben – und damit auch Betreiber von Biogas- und BHKW-Anlagen. Hier möchte die Verordnung eine noch größere Emissionseinsparung erreichen. Sie setzt dafür auf deutlich strengere Pflichten für Anlagenbetreiber. Diese gilt es, innerhalb unterschiedlicher Zeiträume umzusetzen. Welche Änderungen wann konkret mit der 44. BImSchV kommen, zeigt die folgende Übersicht:

Biogas-Neuanlagen

Falls es nicht explizit anders geregelt ist, gelten nach der 44. BImSchV ab 2023 folgende Grenzwerte für Neuanlagen:

  • NOx-Grenzwert: Bis Ende 2022 lag der Grenzwert für NOx bei 0,5 g/m³. Seit 2023 dürfen maximal 0,1 g/m³ NOx ausgestoßen werden.
  • THC-Grenzwert: Der neu eingeführte Grenzwert für Gesamtkohlenstoff gilt für Neuanlagen ab 2023 und liegt bei 1,3 g/m³.
  • CO-Grenzwert: Seit dem 20. Juni 2019 liegt der CO-Grenzwert für Neuanlagen bei 0,5 g/m³.
  • NH₃-Grenzwert: Der Ammoniak-Grenzwert liegt bei 30 mg/m³.
  • Grenzwert für Formaldehyd: Seit dem Jahr 2020 liegt der Grenzwert für Formaldehyd bei 20 mg/m³.

Wichtig: Für Bestandsanlagen gilt der CO-Grenzwert seit 2025, die Grenzwerte für NOx und Gesamtkohlenstoff gelten ab 2029. Der Formaldehyd-Grenzwert bestehender Mager- und Zündstrahlmotoren bleibt bei 30 mg/m³.

Das sind die neuen Grenzwerte der 44. BImSchV für Biogasmotoren im Überblick

Grenzwerte für Neuanlagen
CO (Kohlenmonoxid) 0,5 g/m³ ab 20.06.2019
NOx (Stickoxide) 0,5 g/m³ bis 31.12.2022,
0,1 g/m³ ab 01.01.2023
NH₃ (Ammoniak) 30 mg/m³ bei Einsatz eines SCR-Katalysators
SOx (Schwefeloxide) 0,09 g/m³ ab 20.06.2019
Gesamtstaub kein Grenzwert
CH₂O (Formaldehyd) 30 mg/m³ bis 31.12.2019,
20 mg/m³ ab 01.01.2020
Grenzwerte für bestehende Anlagen
CO (Kohlenmonoxid) 1,0 g/m³ bis 31.12.2024,
0,5 g/m³ ab 01.01.2025
NOx (Stickoxide) 0,5 g/m³ bis 31.12.2028,
0,1 g/m³ ab 01.01.2029
NH₃ (Ammoniak) 30 mg/m³ bei Einsatz eines SCR-Katalysators
SOx (Schwefeloxide) 0,31 g/m³ bis 31.12.2024,
0,09 g/m³ ab 01.01.2025
Gesamtstaub kein Grenzwert
CH₂O (Formaldehyd) 30 mg/m³

Wann ist ein SCR-Katalysator erforderlich? Für Neuanlagen, die mit dem Brennstoff Biogas betrieben werden, ist somit spätestens ab 2023 die Nutzung eines SCR-Katalysators notwendig. Dieser hilft dabei, die von der 44. BImSchV vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte einzuhalten. Bei einigen Anlagen, die bereits in Betrieb sind und unter die Begriffsbestimmung Neuanlage fallen, war die Nachrüstung eines SCR-Katalysators bis Ende 2022 erforderlich. Andernfalls ließen sich die Vorgaben der Verordnung – insbesondere die Grenzwerte der NOx-Emissionen ab 2023 – nicht mehr einhalten.

Mehr zum SCR-Katalysator und seiner Bedeutung für die Einhaltung der 44. BImSchV erfahren Sie in unserem Beitrag „Mit dem SCR-Katalysator die neuen Grenzwerte einhalten“.

Diese Pflichten haben Sie als Betreiber laut 44. BImSchV

Wer eine Biogasanlage betreibt, hat mit Inkrafttreten der neuen Verordnung (20. Juni 2019) einige Pflichten zu erfüllen – ganz gleich, ob Neu- oder Bestandsanlage. Das sind die wichtigsten Pflichten, die Sie kennen sollten:

Die Registrierung von Feuerungsanlagen

Die Registrierungspflicht bzw. die Übermittlungspflicht bestimmter Informationen an die Behörde gilt nur für Einzelaggregate mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) ≥ 1 MW. Wer bereits eine Neuanlage betreibt, muss diese sofort melden. Ansonsten gilt die Meldepflicht ohne konkrete Frist vor Inbetriebnahme. Betreiber von Bestandsanlagen hatten dafür bis zum 1. Dezember 2023 Zeit.

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Sowohl Betreiber von Neuanlagen als auch von Bestandsanlagen sind seit Inkrafttreten der Verordnung verpflichtet, folgende Aspekte zu dokumentieren:

  • Betriebsstunden (jedes BHKW)
  • Art und Menge des verwendeten Brennstoffs
  • Störungen oder Ausfälle der Abgasreinigungseinrichtung
  • Überschreitung der Grenzwerte
  • Maßnahmen zur Behebung von Störungen und Ausfällen der Abgasreinigungseinrichtung

Aufzubewahren sind bis ein Jahr nach einer Stilllegung:

  • die Genehmigung sowie die zur Genehmigung zugehörigen Behördenschreiben
  • der Nachweis der Registrierung (für mindestens sechs Jahre)
  • Messberichte über Einzelmessungen
  • Überwachungsergebnisse
  • Nachweise über den effektiven Betrieb der Abgasreinigungseinrichtung
  • Aufzeichnungen nach § 7

Auch für Abgasreinigungseinrichtungen gelten die Neuerungen der 44. BImSchV

Und zwar gleichermaßen für Betreiber von Neu- sowie von Bestandsanlagen. So müssen diese nach der neuen 44. BImSchV einen Nachweis über den kontinuierlichen und effektiven Betrieb der Abgasreinigungseinrichtungen führen. Außerdem ist es Pflicht, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb wiederherzustellen. Zudem gilt es, diese zu dokumentieren. Bei Störungen oder Ausfällen an der Abgasreinigungseinrichtung, die länger als 24 Stunden dauern, muss das BHKW außer Betrieb genommen und eine entsprechende Information an die Behörde übermittelt werden.

Messung an Verbrennungsmotoren

Betreiber von Gas-Otto-Motoren sind nach der 44. BImSchV dazu verpflichtet, die Emissionen an NOx mit qualitativ geeigneten Messeinrichtungen als Tagesmittelwert zu überwachen.

Messverfahren und Messeinrichtungen nach 44. BImSchV

Generell müssen alle Betreiber geeignete Messplätze einrichten. Weiter schreibt die 44. BImSchV vor, dass der Betreiber alle Mess- und Auswerteeinrichtungen auf ihren ordnungsgemäßen Einbau sowie regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen und kalibrieren lassen muss. Berichte über Kalibrierung und Prüfung sind der Behörde innerhalb von zwölf Wochen vorzulegen.

Einzelmessung

Die 44. BImSchV schreibt Betreibern von Neu- und Bestandsanlagen vor, dass diese spätestens vier Monate nach der Inbetriebnahme eine erste Messung vornehmen müssen. Die Erstellung eines Messberichtes ist verpflichtend. Dieser Messbericht ist der Behörde nach erfolgter Messung unverzüglich vorzulegen.

Generell gilt nach der 44. BImSchV, dass Betreiber die An- und Abfahrvorgänge ihrer Anlagen möglichst kurz halten sollen.

Diese Messungen sind nach Inbetriebnahme durchzuführen

Neben der kontinuierlichen Messung und Aufzeichnung der NOx-Emissionen und der jährlichen Messung der CH₂O-Emissionen sind laut 44. BImSchV weitere Luftschadstoffe in verschiedenen Messintervallen innerhalb von vier Monaten nach Inbetriebnahme zu ermitteln:

  • CO: Dieser Emissionswert ist sowohl für Gasmotoren als auch für Zündstrahlmotoren jährlich zu ermitteln.
  • SOx: Wer Gas- oder Zündstrahlmotoren nutzt, muss die SOx-Werte seiner Anlage alle drei Jahre messen.
  • Gesamtstaub: Dieser Luftschadstoff ist nur bei Zündstrahlmotoren jährlich zu messen.
  • Gesamt-C: Sowohl bei Gas- als auch bei Zündstrahlmotoren gilt es für Anlagenbetreiber, diesen Wert jährlich zu messen.

Worauf Sie im Rahmen der erneuerten 44. BImSchV achten sollten

Als Betreiber einer Neu- oder Bestandsanlage sollten Sie zunächst Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um die Fristen und Anforderungen der 44. BImSchV nicht zu versäumen. Für technische Lösungen empfiehlt es sich, auf einen kompetenten Partner zu setzen, der sich um die Kontaktaufnahme mit einem Motorlieferanten kümmert. Wer eine Anlage betreibt, muss in diesem Zusammenhang eventuell eine Nachrüstung für NOx-Überwachung vornehmen und prüfen, ob seine Anlage unter die Definition der Neuanlage fällt und somit von den Neuerungen ab 2023 betroffen ist. Auch hier kann Ihnen ein Experte dabei helfen, alle Anforderungen zu erfüllen. Im Falle einer Neuanlagenplanung wird die NOx-Messung planerisch direkt berücksichtigt.

Sie haben noch Fragen zur 44. BImSchV? Tabellen zu Grenzwerten, Pflichten und Messintervallen sowie weitere Informationen bekommen Sie direkt hier bei uns.

Fotoquelle Titelbild: © swmedia / shutterstock.com

Weitere Beiträge

Luftaufnahme der Biogasanlage Gut Rixdorf mit Gasspeicher zwischen Feldern im Gegenlicht
Biogas
05.08.2026

Biogasanlage Rixdorf: Wie Flexibilisierung, BHKW und Pufferspeicher die Wirtschaftlichkeit steigern

Was Betreiber moderner Biogasanlagen von Gut Rixdorf lernen können. Ist Ihre Biogasanlage bereit für die Anforderungen von morgen? Vor dieser Frage stehen aktuell viele Betreiber von Biogasanlagen. Wie lässt sich eine Anlage auch in Zukunft wirtschaftlich betreiben? Lange Zeit galt für Biogasanlagen ein einfaches Prinzip, nämlich möglichst konstant Strom zu erzeugen.
Luftaufnahme der Biogasanlage Ottersberg mit Gasspeichern und Windrädern
Biogas, Energiewende
30.06.2026

Flexibilisierung von Biogasanlagen

Viele Betreiber von Biogasanlagen stehen aktuell vor derselben Frage: Wie lässt sich eine Anlage auch in Zukunft wirtschaftlich betreiben? Während Biogasanlagen früher vor allem auf eine möglichst konstante Stromproduktion ausgelegt waren, geht es heute vielmehr darum, Energie genau dann bereitzustellen, wenn sie wirklich gebraucht wird. Hier gewinnt die Flexibilisierung von Biogasanlagen zunehmend an Bedeutung. Was […]

Weitere Einblicke ins Kunden­portal

Dashboard-Übersicht

Dashboard-Übersicht

Dashboard-Übersicht