Politik
29.07.2020

Ausschreibung und Vergütung von iKWK im Überblick

Ordner mit der Aufschrift „Ausschreibungen“, Taschenrechner und Euroscheine
Hinweis: Dieser Beitrag ist vom 29.07.2020. Gesetze, Förderbedingungen und Fristen haben sich seitdem teilweise geändert – sprechen Sie uns für den aktuellen Stand gern an.

In zwei früheren Beiträgen haben Sie bereits das Wichtigste zum Thema „iKWK“ gelernt. Sie kennen nun die iKWK-Grundlagen, die technischen Voraussetzungen für iKWK und wissen, wann sich iKWK wirklich lohnt. Den grundlegenden Rahmen, der den Systemen auch den Namen „innovative Kraft-Wärme-Kopplung“ verleiht, bildet das KWK-Gesetz mit seinem Ausschreibungsmodell für die sogenannten iKWK-Systeme. Wie genau das Ausschreibungsverfahren abläuft und welche expliziten Voraussetzungen sowie Kriterien für Sie als Anlagenbetreiber für eine iKWK-Ausschreibung relevant sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist die iKWK-Ausschreibung?

Wer mit einem iKWK-System Strom produziert, kann sich diesen durch die Zuschlagszahlungen über das Ausschreibungsverfahren vergüten lassen. Notwendige Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einer iKWK-Ausschreibung. Auf Basis verschiedenster Gebote wird bei dieser Ausschreibung die Höhe der Zuschlagszahlungen für jenen Strom festgelegt, der aus der Produktion innovativer KWK-Anlagen stammt.

Diese Gebote müssen sich auf einen bestimmten Gebotswert sowie eine bestimmte Gebotsmenge beziehen. Der Gebotswert wird dabei in Cent pro Kilowattstunde KWK-Strom angegeben, die Gebotsmenge ergibt sich aus der Anlagenleistung in Kilowatt. Den Zuschlag der iKWK-Ausschreibung erhalten die Gebote mit den niedrigsten Gebotswerten – und das so lange, bis das Volumen des jeweiligen Gebotstermins erreicht ist. Gemäß KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) liegt der Höchstwert bei 12,0 ct/kWh.

Darüber hinaus sind nur Gebote für iKWK-Systeme mit einem Standort im Bundesgebiet zulässig. Für jedes Gebot ist eine Sicherheit in Höhe von 70 € pro Kilowatt elektrischer Leistung zu erbringen (vgl. § 10 KWKAusV). Weitere Anforderungen an die Gebote lassen sich dem § 8 der KWK-Ausschreibungsverordnung entnehmen.

Wer kann an der iKWK-Ausschreibung teilnehmen?

Grundsätzlich kann jeder an einer iKWK-Ausschreibung teilnehmen, der bereits eine innovative KWK-Anlage betreibt oder plant, dies zu tun. Berechtigt, ein Gebot abzugeben, sind Anlagenbetreiber, die ein iKWK-System mit einer elektrischen Leistung von mehr als 500 bis einschließlich 10.000 Kilowatt betreiben. Zugelassen sind dabei iKWK-Systeme, die die bisher und nachfolgend thematisierten Voraussetzungen erfüllen.

Da es sich hierbei um ein projektbezogenes Verfahren handelt, werden die Zuschläge den Registrierungen im Marktstammdatenregister sowie dem Standort der Anlage zugeteilt. Als Standort gilt dabei der Errichtungsort der Anlage, der sich durch seine Postadresse von anderen Standorten unterscheidet. Wichtig für die Antragstellung ist: Pro iKWK-System kann nur ein Gebot abgegeben werden!

Welche weiteren Voraussetzungen müssen für eine iKWK-Ausschreibung erfüllt sein?

Neben den technischen Voraussetzungen, die wir bereits in einem eigenen Beitrag aufgezeigt haben, ist es für die Teilnahme an der iKWK-Ausschreibung wichtig, dass der Betreiber der Anlage weder Entgelte nach der Stromnetzentgeltverordnung für den eingespeisten Strom bezieht noch von Steuerbegünstigungen nach dem Stromsteuergesetz profitiert. Für die Zahlung des Zuschlags muss die Anlage außerdem durch das BAFA zugelassen sein. Zudem muss sie alle Meldepflichten, wie zum Beispiel den Eintrag in das Marktstammdatenregister (MaStR), erfüllen.

Wie läuft eine iKWK-Ausschreibung ab?

Generell gibt es pro Jahr zwei Ausschreibungstermine, den 1. Juni und den 1. Dezember. Diese zwei Ausschreibungsrunden werden im Zeitraum von fünf bis acht Wochen vor dem jeweiligen Gebotstermin auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt können Anlagenbetreiber ihr Gebot für die iKWK-Ausschreibung mit allen Angaben zum Bieter, zur KWK-Anlage, zur Gebotsmenge sowie zum Gebotswert abgeben.

Die Bundesnetzagentur sortiert alle eingehenden Gebote nach Gebotswert bzw. bei gleichen Angaben nach Gebotsmenge. In dieser Reihenfolge entscheidet sie dann über die Erteilung des Zuschlags für die zulässigen Gebote – und das so lange, bis das jeweilige Ausschreibungsvolumen erschöpft ist.

Wie viel Förderung kann ein Betreiber für seine Anlage maximal bekommen?

Die Förderung eines iKWK-Systems wird für 45.000 Vollbenutzungsstunden gewährt. Für maximal 30 Jahre lassen sich dabei pro Kalenderjahr bis zu 3.500 Vollbenutzungsstunden vergüten. Der Zuschlagswert wird in jeder Ausschreibungsrunde je Gebot neu ermittelt. Dabei lag der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert der Ausschreibungsrunde im Juni 2020 bei 10,22 ct/kWh.

Die Ausschreibungszahlen für Juni 2020

Seit Ende Juni stehen die Ausschreibungszahlen für die erste iKWK-Ausschreibung 2020 fest. Insgesamt 13 Gebote mit einem Volumen von 43,761 MW wurden zur ausgeschriebenen Menge von 29,486 MW eingereicht, womit die Ausschreibung überzeichnet war. Ein Gebot entsprach den Ausschreibungskriterien aus formalen Gründen nicht und wurde vom Verfahren ausgeschlossen. Von den zwölf übrigen Geboten bekamen acht einen Zuschlag. Die Zuschlagswerte lagen dabei zwischen 9,50 ct/kWh und 10,98 ct/kWh.

iKWK-Ausschreibung in Zeiten von Corona

Das Coronavirus erreichte 2020 auch die Energiebranche. So war über die Zuschlagsentscheidung der Juni-Runde entgegen dem sonst üblichen Vorgehen zunächst nichts im Internet zu lesen. Fristen zugunsten der erfolgreichen Bieter liefen damit nicht an. Erst im September 2020 sollten die Bekanntgabe und der Fristenlauf beginnen. Die Mitteilung über ihr erfolgreiches Gebot bekamen die Bieter per E-Mail. Die iKWK-Ausschreibung für Dezember 2020 sollte nach damaligem Stand wie geplant ablaufen.

Was Sie sonst noch zum Thema „iKWK-Ausschreibung“ wissen sollten

Seit 2018 ist es für Anlagenbetreiber möglich, an einer iKWK-Ausschreibung teilzunehmen. Dabei haben die eingereichten Gebote und Anträge aller vergangenen Ausschreibungsrunden gezeigt, dass die Chancen für einen Zuschlag generell gut stehen.

Wichtig ist dennoch, die Teilnahme an einer iKWK-Ausschreibung gründlich vorzubereiten und umfassend zu planen. Hierbei empfiehlt es sich, auf die Unterstützung durch einen erfahrenen Experten zu setzen. Denn eine Fachberatung ist essenziell, um Berechnungs- oder Formfehler bei der Ausschreibung sowie das Risiko einer Nicht-Genehmigung zu vermeiden.

Sie haben noch Fragen zur iKWK-Ausschreibung? Planen Sie mit uns Ihre innovative KWK-Anlage und lassen Sie sich fachmännisch zum Thema beraten.

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