Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist und seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) heißt, vereint die bisherigen Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem einheitlichen Gesetz. Ziel des Gesetzes ist es, den Energieeinsatz in Gebäuden effizienter zu gestalten und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Mit der Novelle von 2024 kam die Vorgabe hinzu, neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Sie sollte stufenweise greifen und ist mit der Reform 2026 wieder entfallen. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes sind die Primärenergiefaktoren (PEF) für verschiedene Energieträger wie Erdgas und Biogas.
Ziele und Hintergründe des GEG
Das Gesetz verfolgt mehrere Hauptziele:
- Erhöhung der Energieeffizienz: Durch strengere Vorgaben für den Neubau und die Sanierung von Gebäuden soll der Energieverbrauch gesenkt werden.
- Förderung erneuerbarer Energien: Das GModG unterstützt den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung des Energiebedarfs von Gebäuden.
- Klimaschutz: Durch die Reduktion des Energieverbrauchs und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien sollen die Treibhausgasemissionen gesenkt werden.
Anpassung des Primärenergiefaktors (PEF)
Besonders bedeutsam ist die Anpassung des Primärenergiefaktors, der zur Bewertung des Energiebedarfs von Gebäuden herangezogen wird. Der PEF gibt an, wie viel Primärenergie zur Bereitstellung einer bestimmten Menge Endenergie benötigt wird. Er berücksichtigt dabei die Verluste, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der Energie auftreten.
Primärenergiefaktoren für Erdgas und Biogas
Nach Anlage 4 des Gesetzes gelten (Stand 2026) folgende Werte:
- Erdgas: Der PEF beträgt 1,1, wie schon unter der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die mit dem Energieträger verbundenen Emissionen bildet er nicht ab; dafür gibt es eigene Emissionsfaktoren.
- Biogas: Für gasförmige Biomasse gilt grundsätzlich ebenfalls 1,1. Niedrigere Werte sind nur in Sonderfällen nach § 22 möglich, etwa wenn das Biogas in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude erzeugt und genutzt wird. Seine geringeren Treibhausgasemissionen berücksichtigt das Gesetz über die Emissionsfaktoren.
Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude
Das GModG stellt spezifische Anforderungen sowohl an Neubauten als auch an bestehende Gebäude:
- Neubauten: Für Neubauten gelten strenge energetische Standards. Sie müssen hohe Anforderungen an den Wärmeschutz und die Nutzung erneuerbarer Energien erfüllen. Ziel ist es, den Primärenergiebedarf so gering wie möglich zu halten.
- Bestandsgebäude: Auch für Bestandsgebäude gibt es Regelungen zur energetischen Sanierung. Diese sollen sicherstellen, dass auch ältere Gebäude energetisch optimiert werden und ihr Energieverbrauch reduziert wird.
Nutzung erneuerbarer Energien
Ein zentrales Element des GModG ist die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien:
- Wärmeerzeugung: Gebäude sollen verstärkt auf erneuerbare Energien wie Solarthermie, Biomasse oder Umweltwärme (Wärmepumpen) setzen.
- Stromerzeugung: Photovoltaikanlagen und andere Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien werden gefördert, um den Eigenstrombedarf der Gebäude zu decken.
- Kälteerzeugung: Auch für die Erzeugung von Kälte werden erneuerbare Energien berücksichtigt, beispielsweise durch den Einsatz von solaren Kühltechnologien.
Energetische Bilanzierung
Das GModG fordert eine ganzheitliche Betrachtung der energetischen Bilanz von Gebäuden. Dies umfasst:
- Gesamtenergiebedarf: Die Berechnung des Primärenergiebedarfs berücksichtigt den Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung (bei Nichtwohngebäuden auch Beleuchtung).
- Energieausweis: Eigentümer müssen bei Neubau, Verkauf und Vermietung einen Energieausweis vorlegen, der Angaben zur energetischen Qualität und zum Energiebedarf bzw. -verbrauch enthält.
Förderung und Finanzierung
Zur Unterstützung der Umsetzung der Vorgaben des GModG gibt es verschiedene Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten:
- KfW-Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen und den Bau energieeffizienter Gebäude.
- BAFA-Förderungen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik außer der Heizung sowie die Heizungsoptimierung. Zuschüsse für neue Heizungen wie Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen vergibt seit 2024 die KfW.
Zukunftsperspektiven
Das GModG ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen und energieeffizienten Gebäudewirtschaft. Zukünftige Entwicklungen könnten Folgendes umfassen:
- Verschärfung der Standards: Nach der EU-Gebäuderichtlinie müssen alle neuen Gebäude ab dem 1. Januar 2030 Nullemissionsgebäude sein, solche öffentlicher Einrichtungen bereits ab 2028.
- Technologische Innovationen: Fortschritte in der Gebäude- und Energietechnik, wie intelligente Energiemanagementsysteme und hocheffiziente Dämmstoffe, werden die Energieeffizienz weiter steigern.
- Integration in Smart Grids: Die zunehmende Vernetzung von Gebäuden mit intelligenten Stromnetzen (Smart Grids) ermöglicht eine effizientere Nutzung und Verteilung von Energie.
Fazit
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz, GEG) stellt einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien in Gebäuden dar. Durch die Anpassung des Primärenergiefaktors, die Festlegung strenger energetischer Standards und die Förderung nachhaltiger Energienutzung trägt das GModG maßgeblich zum Klimaschutz und zur Reduktion des Energieverbrauchs bei. Eigentümer und Bauherren sind aufgefordert, sich mit den Anforderungen des GModG vertraut zu machen und entsprechende Maßnahmen zur energetischen Optimierung ihrer Gebäude zu ergreifen.