Energas-Glossar

KWK-Ausschreibung

Die Einführung von Ausschreibungen für die Förderung von KWK-Anlagen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Jahr 2017 markiert einen deutlichen Wandel in der Unterstützungspolitik für erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Deutschland. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Effizienz und Kosteneffektivität der Förderung zu erhöhen, indem ein wettbewerbliches Verfahren eingeführt wird. Hier sind die Schlüsselaspekte dieser Veränderung:

Ausschreibungsprozess für KWK-Anlagen

  • Ziel des Ausschreibungsverfahrens: Die Ausschreibung soll sicherstellen, dass die Förderung von KWK-Anlagen, die in der Lage sind, Strom und Wärme effizient zu erzeugen, auf transparente und wettbewerbliche Weise erfolgt. Die Höhe der Zuschlagszahlungen wird dabei durch Gebote der Anlagenbetreiber bestimmt, die sie im Rahmen der Ausschreibung einreichen.
  • Förderungsbeträge: Die Höchstwerte der Zuschläge liegen nach der KWK-Ausschreibungsverordnung bei 7 ct/kWh für konventionelle KWK-Anlagen und 12 ct/kWh für innovative KWK-Systeme (Stand 2026). Diese Beträge stellen die maximale Förderung dar, die ein Betreiber durch die Ausschreibung erhalten kann.
  • Häufigkeit und Termine: Die Ausschreibungen fanden zweimal jährlich statt (1. Juni und 1. Dezember), was den Betreibern regelmäßige Möglichkeiten bot, sich um Fördermittel zu bewerben. Die erste dieser Ausschreibungen fand am 1. Dezember 2017 statt, eine der letzten nach der geltenden Rechtslage am 1. Dezember 2025; für 2026 hat die Bundesnetzagentur keinen KWK-Gebotstermin angesetzt (Stand Oktober 2026).

Einschränkungen und Bedingungen

  • Leistungsbereich konventioneller KWK-Anlagen: Die Ausschreibung betrifft KWK-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 500 kWel bis 50 MWel. Kleinere Anlagen oder Anlagen, die für die Eigenversorgung genutzt werden, sind von diesem Verfahren ausgenommen.
  • Leistungsbereich innovativer KWK-Systeme: Die Ausschreibung betrifft iKWK-Systeme mit einer Leistung von mehr als 500 kWel bis 10 MWel.

Auswirkungen und strategische Überlegungen

  • Wettbewerb und Effizienz: Durch das Ausschreibungsverfahren sollte der Wettbewerb unter den Anlagenbetreibern gefördert werden, was langfristig zu niedrigeren Kosten und höherer Effizienz bei der Strom- und Wärmeproduktion führen sollte.
  • Planung und Strategie: Anlagenbetreiber mussten sorgfältig planen und ihre Gebote strategisch abgeben, um sicherzustellen, dass sie die benötigte Förderung erhielten, ohne dabei die Rentabilität ihrer Projekte zu gefährden.

Diese Änderungen spiegeln die Bemühungen der deutschen Regierung wider, die Energieerzeugung zu dekarbonisieren und gleichzeitig die staatliche Unterstützung für solche Technologien effizienter und zielgerichteter zu gestalten.