Energas-Glossar

Primärenergiefaktor (PEF)

Der Primärenergiefaktor (PEF) bemisst das Verhältnis von benötigter Primärenergie in der Umwelt zur bereitgestellten nutzbaren Endenergie beim Verbraucher. Er ist eine zentrale Rechengröße für energetische Bewertungen im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz, GEG).

Gesetzliche Festlegung für Netzstrom

Je höher der Anteil erneuerbarer Energien im Energiesystem ist, desto niedriger fällt der PEF aus. Nach Anlage 4 des GModG beträgt der Primärenergiefaktor für netzbezogenen Strom 1,8 (Stand 2026). Historische, deutlich höhere Werte (wie 2,4 oder 2,5) sind rechtlich nicht mehr gültig. Ein niedriger PEF für Netzstrom erleichtert vor allem den rechnerischen Nachweis für Gebäude mit Wärmepumpen. Für den Strom aus KWK-Anlagen, der Netzstrom verdrängt, setzt das Gesetz dagegen einen eigenen Faktor von 2,8 an (Verdrängungsstrommix); er bestimmt die Gutschrift, die den Primärenergiefaktor der KWK-Wärme senkt.

Fazit

Der Primärenergiefaktor (PEF) ist ein entscheidendes Instrument zur Bewertung der Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit unterschiedlicher Energieträger. Er ermöglicht eine vergleichende Analyse des Energieverbrauchs von Gebäuden und KWK-Anlagen und unterstützt die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Gebäude. Durch die Berücksichtigung des PEF können Verantwortliche fundiertere Entscheidungen treffen, die zur Förderung erneuerbarer Energien, zur Reduktion des Primärenergieverbrauchs und zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit beitragen.