Emissionen bei Biogasanlagen
BHKW-Emissionen werden in Zukunft strenger geregelt sein. Der Bundestag hat Ende November der 44. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) zugestimmt, mit der die sogenannte MCP-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Durch diverse eingebrachte Änderungen im Bundesrat wird die 44. BImSchV allerdings nicht wie geplant Anfang 2019 veröffentlicht werden, sondern verzögert sich um einige Wochen bis Monate. An den gesetzten Grenzwerten ändert sich dennoch nichts, sie gelten seit dem 20. Dezember 2018.
Die EU-Richtlinie sieht Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Gesamtstaub vor. Die neue 44. BImSchV soll die bisher in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft und in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen geregelten Anforderungen zusammenfassen und hinsichtlich des technischen Standes aktualisieren.
Das Wichtigste, was Sie über Emissionen und Emissionsmessung an Ihrer Biogasanlage derzeit wissen sollten, welche Gesetze maßgebend sind und was Sie tun können, um die Emissionsgrenzwerte von morgen bereits heute schon sicher zu unterschreiten, erfahren Sie in diesem Beitrag.