Die Flexibilisierung ist voll im Gange. Zurückgehende Preise an den Regelenergiemärkten, wirtschaftlicher Erfolgsdruck, der näher rückende Wegfall der EEG-Förderung für die ersten Biogasanlagen ab 2021 – aus all diesen Gründen wird es immer interessanter, seine Biogasanlage zu flexibilisieren.
Deshalb nimmt auch die Inanspruchnahme der Flexprämie immer mehr Fahrt auf. Im Dezember 2016 gab es gar den höchsten Anstieg seit Einführung des „Flex-Deckels“ im August 2014. Nachdem der Gesetzgeber im EEG 2014 die Förderung der zugebauten Leistung bis zum Höchstwert von 1.350 MW gedeckelt hat, wurden laut Bundesnetzagentur bis Juni 2017 knapp 381 MW an zugebauter Leistung gemeldet – das bedeutet: 28 Prozent sind inzwischen ausgeschöpft.
Wer die Flexprämie in Anspruch nehmen wollte, musste deshalb schnell sein. Durch die klare Grenze des Flex-Deckels gab es die Prämie nicht ewig, und 2017 konnte niemand genau voraussagen, wann diese Grenze erreicht sein würde. Tatsächlich war der Deckel 2019 erreicht. Außerdem ist die Flexprämie auf zehn Jahre bzw. bis zum Ende der EEG-Laufzeit beschränkt. Bedenkt man als Anlagenbetreiber zudem, dass bei der Planung des flexiblen Betriebs mit einem relativ langen Vorlauf von einem Jahr oder mehr für Genehmigung, Einspeisezusage usw. zu rechnen ist, wird deutlich, wie wichtig eine frühzeitige Planung ist.
Möchten Sie also Ihre Investitionen in die Flexibilisierung auch refinanzieren können und darüber hinaus noch Gewinn erzielen, sollten Sie frühzeitig planen!
Stellt sich nun die große Frage: Wie flexibilisiert man seine Bestandsanlage am besten? Hier erfahren Sie die wichtigsten Informationen über den Flexibilisierungsprozess.
So profitieren Sie möglichst schnell von der Flexprämie
Prüfen Sie die Voraussetzungen für Flexibilisierung und Flexprämie
Bevor Sie überhaupt eine Entscheidung für oder gegen die Flexibilisierung treffen können, sollten Sie sich zunächst Gedanken über Ihre persönlichen Ziele machen: Wo wollen Sie zum Ende der EEG-Laufzeit mit Ihrer Anlage stehen und wie soll es nach dem Ende dieser 20-jährigen EEG-Laufzeit weitergehen? Was muss an Ihrer Anlage geändert werden? Was sind Sie bereit zu ändern?
Dann gilt es, technische und regulatorische Punkte zu analysieren:
Das BHKW: Wie alt ist das bestehende BHKW? Wie groß ist es? Wie viele Betriebsstunden hat es und wie lange kann es noch betrieben werden? Wann wäre ohnehin eine Revision fällig? Welche Zertifikate hat das BHKW? Gibt es neue Vorschriften, die das bestehende BHKW nicht mehr erfüllen kann, wie beispielsweise geänderte Anforderungen der Netzbetreiber, Emissionsvorschriften, Schallanforderungen? Wie viel Leistung soll aufgestockt werden? Soll das bestehende BHKW ausgetauscht oder ein zweites gebaut werden?
Als Betreiber sollten Sie die Frage nach dem BHKW als Erstes beantworten – schließlich bauen alle weiteren Überlegungen darauf auf, mit welchem BHKW und welcher Leistungsgröße Sie flexibilisieren wollen.
Der Gasspeicher: Was ist die minimal benötigte Größe? Wie hoch sind die Investitionskosten?
Der Netzzugang: Wie fällt die Netzverträglichkeitsprüfung aus? Wie groß ist der bestehende Transformator? Wie sieht es mit der Übergabeschutzstation aus? Und wie mit der Mittelspannungsrichtlinie?
Das Gärrestlager und die Gasstrecke: Muss das Gärrestlager neu gebaut werden? Wie sieht es mit der gasdichten Abdeckung aus? Muss die Gasstrecke überholt werden, da mehr Leistung auch Einfluss auf Gaskühlung, Gasaufbereitung und Gasleitung hat?
Das Marktstammdatenregister (bis Januar 2019 Anlagenregister): Müsste die (Änderungs-)Genehmigung bzw. der Zubau gemeldet werden?
Der Zubaudeckel: Der Deckel für die Flexibilitätsprämie ist mit dem EEG 2021 entfallen. Wie er sich bis zu seinem Erreichen 2019 entwickelt hat, lesen Sie in unserem Beitrag zum Flexdeckel 2019.
Das Laufzeitende: Wann würde der Mindestvergütungszeitraum für die Anlage enden? Könnte er verlängert werden?
Die Genehmigung: Wie sieht es mit dem baurechtlichen bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren aus?
Das Anlagenzertifikat: Wie sieht es mit der Netzverträglichkeit aus?
Die Höchstbemessungsleistung: Wie hoch ist der Grenzwert, bis zu dem der Vergütungsanspruch in voller Höhe geltend gemacht werden kann?
Das Umweltgutachten: Erfüllt die Anlage die Voraussetzungen des EEG zur Erlangung des Vergütungsanspruchs?
Treffen Sie eine Entscheidung für oder gegen die Flexprämie
Sobald Sie alle Punkte analysiert und beantwortet haben, empfiehlt es sich, diese in begrenzende und motivierende Faktoren zu unterteilen. Begrenzende Faktoren könnten etwa der Gasspeicher sein, der mit hohen Investitionskosten erweitert werden muss, oder auch der Netzzugang, der einen vergrößerten Transformator benötigt. Auch technische Einschränkungen oder die Unsicherheit, ob das Ganze genehmigt wird oder ob Substrate ausreichend zur Verfügung stehen, können die Entscheidung negativ beeinflussen.
Motivierende, also für die Überbauung sprechende Punkte können beispielsweise das bestehende BHKW sein, das durch sein Alter und seine Betriebsstunden irgendwann ohnehin überholt werden muss, sowie die Ertragslage, die sich durch die bedarfsgerechte Produktion, die gesteigerte Kraft-Wärme-Kopplung und den Wärmeerlös verbessert. Zudem wäre die Flexibilisierung eine Lösung für die Nach-EEG-Laufzeit. Sie würden auch Ihre persönliche Zufriedenheit in puncto Ertrag und Nachhaltigkeit verbessern und eine Perspektive für etwaige Nachfolger schaffen.
Nach einer systematischen Analyse und Beurteilung aller Fakten können Sie anschließend eine Entscheidung für oder gegen eine Erweiterung treffen.
Setzen Sie das Vorhaben „Flexprämie“ in die Praxis um
Für einen optimalen Start in die Flexibilisierung empfiehlt es sich, in den folgenden zehn Schritten vorzugehen:
Schritt 1: Entscheidung
Ist die Entscheidung für die Flexibilisierung gefallen, sollten Sie nicht länger zögern, sondern Ihren Plan rasch und konsequent umsetzen. Denn, wie bereits erwähnt, ewig wird es die Flexprämie nicht geben.
Schritt 2: Netzzugang
Als Erstes sollten Sie sich um die Netzverträglichkeitsprüfung kümmern – der Netzverknüpfungspunkt, an dem die Anlage angeschlossen werden kann, muss ermittelt werden. Dieser Punkt ist wichtig für die Einspeisezusage, die dann sechs bzw. zwölf Monate gültig ist. Möglicherweise müssen Umbauten für den Netzzugang in Angriff genommen werden. Jetzt auch entscheidend: die Ermittlung der richtigen Transformatorgröße.
Schritt 3: Planungsleistungen
Jetzt gilt es, alle weiteren Schritte wie Netzzugang, Genehmigung, Elektrotechnik, Gasstrecke und Wärmekonzept konkret zu planen. Tipp: Ein Planungsbüro nimmt Ihnen dabei viel Arbeit ab, senkt das Risiko einer Fehlplanung und beschleunigt Genehmigungsprozesse.
Schritt 4: Genehmigung
Ihre Erweiterung muss genehmigt werden, oder Sie müssen die Änderungen an der Anlage anzeigen.
Schritt 5: BHKW und Gasspeicher
Entscheiden Sie, wer Ihr Blockheizkraftwerk (über)bauen könnte. Ausschlaggebend bei der Auswahl sind u. a. Strom- und Wärmebedarf Ihrer Anlage, die Spezialisierung auf den Brennstoff Biogas, bewährte und zuverlässige Technik, lange Laufzeiten der BHKW, um bis zum Ende der EEG-Vergütung und darüber hinaus planen zu können, flexible Einsetzbarkeit für den Regelenergiemarkt sowie Zuverlässigkeit im Start-Stopp-Betrieb.
Schritt 6: Direktvermarktung
Bevor Sie einen Vertrag mit einem Direktvermarkter abschließen, sollten Sie auf jeden Fall mehrere Angebote einholen. Lassen Sie den Vertrag mit dem Anbieter Ihrer Wahl schließlich vor der Unterschrift von einem Rechtsanwalt prüfen, da es sich dabei doch um ein recht komplexes Vertragskonstrukt handelt.
Schritt 7: Zertifikate, Abnahmen
Hat die Anlage nach der Flexibilisierung mehr als 500 kW installierte Leistung oder mehr als 270 kW Einspeiseleistung, benötigen Sie ein Anlagenzertifikat nach der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110, die 2019 die BDEW-Mittelspannungsrichtlinie abgelöst hat (Stand 2026). Ein Einheitenzertifikat ist obligatorisch.
Schritt 8: Gutachten Flexibilitätsprämie
Die Flexprämie kann nur mit einem Gutachten, das ein zugelassener Umweltgutachter auf Grundlage eines dreitägigen Probebetriebs ausstellt, beantragt werden.
Schritt 9: Meldungen
Informieren Sie sich, in welchem Fall eine Meldepflicht für Ihre Anlage besteht. Wird die installierte Leistung erhöht, müssen Sie die Änderung innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen (Stand 2026). Nach dem Stand von 2017 war zudem die erstmalige Inanspruchnahme der Flexprämie vorher zu melden, frühestens drei Monate vor Beginn.
Schritt 10: Betrieb
Bedarfsgerechte Stromerzeugung
Sind all diese Schritte erledigt, können Sie mit Ihrer Biogasanlage in die Zukunft starten.
Flexibilisierung und Flexprämie – Chancen und Risiken
Die Flexibilisierung einer Biogasanlage ist ein aufwendiges Projekt und birgt zweifelsohne Risiken: Oftmals sind für die einzelnen Einheiten wie BHKW, Gasspeicher oder Trafo große Investitionen nötig. Zusatzerlöse durch Regelenergie oder Strombörse sind nicht unbedingt kalkulierbar. Die Anforderungen an Betreiber und Technik steigen ständig, teilweise fehlt aber noch der nötige Erfahrungsschatz. Die Zeit für Planung, Genehmigungsverfahren, Netzbaumaßnahmen, Gutachten usw. ist beträchtlich – mit einem Jahr sollten Sie als Betreiber rechnen. Und dann gab es noch den Deckel der Flexprämie, der 2017 bei 1.350 MW lag und 2019 erreicht war.
Demgegenüber stehen aber die vielen Chancen, die sich Ihnen durch die Flexibilisierung Ihrer Anlage bieten: Sie generieren Zusatzerlöse aus der Flexprämie und der bedarfsgerechten Stromerzeugung. Sie erhöhen den Gesamtwirkungsgrad Ihrer Anlage und haben weniger Verluste an Primärenergie. Indem Sie die Effizienz steigern, senken Sie auch Ihre Futterkosten. Sie können Betriebskosten einsparen, da bei größeren BHKW die spezifischen Servicekosten sinken. Ein zusätzliches BHKW „entspannt“ Sie als Betreiber durch die höhere Redundanz, die Sie jetzt zur Verfügung haben. Stillstandszeiten sind effektiv gepuffert und die Höchstbemessungsleistung kann durch die Verlagerung der Erzeugung maximal ausgenutzt werden. Möglicherweise stünde eine Investition in Ihr bestehendes BHKW ohnehin an, die Flexibilisierung unterstützt dabei die Amortisation. Außerdem tragen Sie so zur Akzeptanz der Biogasanlagen bei. Und: Nur mit einer flexiblen Anlage bleiben Sie wettbewerbsfähig – denn nach dem Ende der fixen EEG-Vergütung ist ein Weiterbetrieb der Anlage ohne Flexibilisierung nicht mehr möglich!
Aus Sicht des Jahres 2017 war die Flexibilisierung also die beste Möglichkeit, wie Sie Ihre Anlage für die Zukunft nach dem EEG ausrichten können.
Sie brauchen noch mehr Argumente? Lesen Sie in unserem Beitrag zur Flexibilisierung, warum sich ein BHKW ganz sicher auch für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb lohnt.
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