Selbstversorgung liegt seit vielen Jahren im Trend. Heute ist es hip und angesagt, das selbst angebaute Gemüse aus dem eigenen Stadtgarten zu essen, das selbst gehackte Holz im Kamin zu verfeuern oder selbst zusammengemischte Wasch- und Putzmittel zu benutzen. Sie fragen sich, was das mit dem Energiesektor zu tun hat? Eine ganze Menge, denn auch in der Energiebranche ist Selbstversorgung ein großes Thema – vor allem, wenn es um die Vergütung von selbsterzeugtem Strom geht.
Was das für Sie bedeutet, welche Vorteile Ihnen die Energiegewinnung mit einem eigenen BHKW generell bietet und wie die Vergütung von selbsterzeugtem Strom aussehen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Selbsterzeugten Strom nutzen – aber richtig
Geht es um die Vergütung von selbsterzeugtem Strom, so stellt sich in erster Linie die Frage nach der passenden Vermarktung. Hierbei gibt es drei Möglichkeiten, den Strom zu nutzen:
1. Eigenverbrauch
Hier gilt: Wer den Strom erzeugt, ist gleichzeitig auch der Verbraucher. Der große Vorteil liegt dabei darin, dass beim Eigenverbrauch viele Bestandteile des Strompreises nicht anfallen: Netzentgelte, Konzessionsabgabe und Stromsteuer entfallen, und die EEG-Umlage, die auf Eigenverbrauch früher reduziert anfiel, wird seit Juli 2022 nicht mehr erhoben. Somit schlägt sich die Vergütung in diesem Fall als reduzierte Strombezugskosten nieder.
2. Vor-Ort-Vermarktung
Bei der Vor-Ort-Vermarktung verkauft der Stromerzeuger überschüssigen Strom weiter an andere Verbraucher, wie z. B. Betriebe in unmittelbarer Nähe, Kommunen o. Ä. Dies geschieht ohne Netzdurchleitung, also ohne dass der Strom durch das Netz der öffentlichen Versorgung läuft. Voraussetzung dafür ist, dass es eine direkte, vom öffentlichen Netz unabhängige Verbindung zwischen der Erzeugungsanlage und dem Ort des Verbrauchs gibt.
3. Direktvermarktung und Vergütung nach KWKG
Hierbei handelt es sich um eine Einspeisung ins öffentliche Netz, bei der der Stromerzeuger den überschüssigen Strom an einen Stromhändler verkauft. Seit das KWKG 2016 gilt, müssen Betreiber von KWK-Anlagen mit mehr als 100 kWel ihren Strom direkt vermarkten oder selbst verbrauchen. Das bedeutet: Der KWK-Strom wird an einen Dritten geliefert, etwa an einen Direktvermarkter, der ihn an der Strombörse handelt, oder an einen Endverbraucher. Die kaufmännische Abnahme durch den Verteilnetzbetreiber (VNB) gibt es für diese Anlagen nicht mehr. Die Vergütung setzt sich in diesem Fall aus den Börsenerlösen sowie aus dem KWK-Zuschlag zusammen.
Direktvermarktung oder Eigenverbrauch? Das sind Vor- und Nachteile der Vergütung von selbsterzeugtem Strom
In einem zweiten Schritt geht es darum, die Vor- und Nachteile der jeweiligen Vermarktungsarten sowie deren wichtigste Eigenschaften und Anwendungsbereiche zu betrachten. Nur so lassen sich der passende Vermarktungsweg und damit eine optimale Vergütung von selbsterzeugtem Strom finden.
Direktvermarktung und KWKG-Vergütung:
Wer auf eine Direktvermarktung und damit eine Vergütung nach KWKG setzt, erhält diese für Anlagen mit mehr als 500 kWel bis einschließlich 50 MWel per Zuschlag in der Ausschreibung. Für Anlagen bis einschließlich 500 kWel und über 50 MWel gelten feste Vergütungssätze (Stand 2026). Für den Betreiber bringt das eine enorme Planungssicherheit. Besonders geeignet ist dieses Vergütungsmodell für Anwendungen der öffentlichen Hand oder für ein EVU, das eine BHKW-Anlage in ein Wärmenetz integrieren und sich durch den Strom eine zusätzliche Vergütung auszahlen lassen möchte.
Eigenverbrauch:
Wer auf Eigenverbrauch setzt, verdrängt mit diesem Modell sowohl den Strombezug aus dem öffentlichen Netz als auch die Wärmeerzeugung aus alternativen Techniken. Gleichzeitig lassen sich damit Netznutzungs- und weitere Entgelte sowie die Umlagen sparen, die beim Strombezug aus dem Netz anfallen. Die Vergütung ist in diesem Fall also keine klassische Vergütung, sondern eine Kosteneinsparung dank günstigem, selbsterzeugtem Strom. Vor allem die Industrie setzt auf dieses Modell, um sich vom kostenintensiven Energiebezug verabschieden zu können. Dabei entwickelt sich der Stromverbraucher zum Stromerzeuger.
Der große Vorteil des Eigenverbrauchs: Der Stromerzeuger hilft durch seinen umweltfreundlichen Strom, den CO2-Ausstoß zu senken, und entlastet öffentliche Netze. Zudem weiß er so immer, woher der Strom kommt. Ein kleiner Nachteil liegt jedoch in den oftmals komplexen Planungen. Denn der Stromerzeuger muss sich um die korrekte Auslegung und einen möglichst störungsfreien Betrieb seiner Energieerzeugungsanlage kümmern. Fällt die Anlage aus, ist das ein wirtschaftlicher Schaden.
So hoch kann die Vergütung sein
Trotz einheitlicher Vorgaben von EEG und KWKG ist die Vergütung von selbsterzeugtem Strom gerade beim Eigenverbrauch der erzeugten Energiemenge immer auch individuell zu berechnen. Welche Kosten dabei zu berücksichtigen sind, zeigt das folgende Beispiel mit Werten aus dem Jahr 2020:
Eine BHKW-Anlage mit 999 kWel erzeugt bei 4.000 Volllaststunden pro Jahr 3.996.000 kWh. Nimmt man einen Strombezugspreis von ca. 15 ct/kWh für die Industrie an, hat diese Energiemenge einen Wert von rund 600.000 Euro – in einem Jahr!
Natürlich stehen diesem Wert auch Kosten gegenüber. Zu nennen sind an dieser Stelle Kapital- und Brennstoffkosten, Kosten für Instandhaltung und Service, Betriebskosten für die Anlagenbedienung und -verwaltung sowie Kosten für sämtliche Versicherungen. Zudem fielen 2020 auf selbstverbrauchten Strom 40 % der EEG-Umlage an, die seit Juli 2022 nicht mehr erhoben wird. In Summe wären das jährliche Kosten von ca. 570.000 Euro. Damit wird die Vergütung erheblich geschmälert.
Doch die BHKW-Anlage kann einen weiteren Trumpf ausspielen, erzeugt sie neben dem Strom doch gleichzeitig Wärme. Für die Vergütung ist das ein wesentlicher Punkt. Denn bei den oben genannten Volllaststunden und einer Wärmeleistung von rund 1.200 kW ergeben sich 4.800.000 kWh Wärme pro Jahr. Da sie Wärme aus anderen Feuerungsanlagen ersetzt, lässt sich ihr ebenfalls ein Wert zurechnen. Geht man von 4 ct/kWh aus, wären das nochmals gut 192.000 Euro pro Jahr. In Summe läge der jährliche Überschuss dieser Beispielrechnung bei 222.000 Euro – mit einer Kapitalrückflussdauer von rund 2,3 Jahren.
Wie eine beispielhafte Vergütung mit konkreten Zahlen aussieht, zeigt die folgende Tabelle. Sie berücksichtigt die technischen und kommerziellen Randbedingungen und Investitions- sowie Kapitalkosten. Weiterhin führt sie die daraus resultierenden gesamten Betriebskosten und Erlöse auf und zeigt, wie sich die Vergütung von selbsterzeugtem Strom innerhalb eines Jahres darstellen kann:
Darum lohnt es sich, die Vergütung von selbsterzeugtem Strom zu nutzen
Profiteure der Vergütung von selbsterzeugtem Strom sind in jedem Fall die Anlagenbetreiber – oder solche, die es werden wollen. Dabei haben Betriebe, die beides – Strom und Wärme – benötigen, entscheidende Vorteile. So können vor allem Stadtwerke oder Industrieunternehmen von selbsterzeugtem Strom profitieren. Angst oder Bedenken wegen des Aufwandes, den die Vermarktung und die Vergütung mit sich bringen, muss jedoch niemand haben. Denn bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung einer BHKW-Anlage wird schnell ersichtlich, ob sich ihr Einsatz überhaupt lohnen wird oder nicht. Erst dann beginnen die konkreten Planungen. So lässt sich das Risiko unwirtschaftlicher Investitionen schnell und sicher umgehen.
Sie haben noch Fragen zur Vergütung von selbsterzeugtem Strom? Planen Sie mit uns Ihre BHKW-Anlage und lassen Sie sich fachmännisch zum Thema Vergütung beraten.