Biogas, Förderung
04.09.2019

Der Flexdeckel ist erreicht – was das 2019 für die Flexibilitätsprämie bedeutete

Ortsschild „Prämie?“ mit durchgestrichenem „Flexdeckel“ an einem Feldweg
Hinweis: Dieser Beitrag ist vom 04.09.2019. Gesetze, Förderbedingungen und Fristen haben sich seitdem teilweise geändert – sprechen Sie uns für den aktuellen Stand gern an.

Wer Betreiber einer Biogasanlage ist, kommt um dieses Wort nicht herum: die Flexibilitätsprämie. Als gesetzlich gesicherte Zahlung ist sie für Anlagenbetreiber ein sehr guter, planbarer Anreiz, um Investitionen zur Leistungssteigerung, z. B. für ein neues Blockheizkraftwerk oder für weitere zur Flexibilisierung notwendige Komponenten der Biogasanlage, anzugehen. Im Juli 2019 war die Deckelung der Prämie erreicht. Für Anlagenbetreiber hieß das: Es galt, die letzte Chance zur Beantragung der Prämie zu nutzen. Warum das so war und wie man die Flexibilitätsprämie damals noch erhalten konnte, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Die Flexibilitätsprämie – eine Garantie für mehr Planbarkeit

Zur Erinnerung: Seit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2012 wird die Flexibilisierung von Biogasanlagen mit der sogenannten Flexibilitätsprämie staatlich gefördert. Dahinter steckt die Idee, dass Blockheizkraftwerke überbaut werden sollen, damit sie in Zeiten erhöhten Bedarfs zusätzlich installierte Leistungen einspeisen können. Bei weniger Bedarf werden sie dann stundenweise nur in Teillast gefahren bzw. ruhen ganz. Für Betreiber von BHKW-Anlagen bedeutet das zudem einen finanziellen Profit durch die flexible Bereitstellung erneuerbarer Energien.

Mit der Verlängerung der Übergangsfrist von zwei auf sechzehn Monate ab Erreichen des Flexdeckels sollten Anlagenbetreiber mehr Planungssicherheit bei der Flexibilisierung bekommen. Gleichzeitig wurde die Deckelung auf 1.000 MW abgesenkt. Konkret bedeutete das: Die Frist, in der ein Betreiber ab Erreichen des Deckels den Anspruch auf die Flexibilitätsprämie bei der Bundesnetzagentur anmelden musste, wurde inklusive Inbetriebnahme und Umweltgutachten auf sechzehn Monate verlängert.

So entwickelten sich die Fristen der Flexibilitätsprämie

Prognosen sagten 2018 voraus, dass die zur Deckelung benötigte Summe von 1.000 MW im Frühjahr 2019 erreicht sein werde und dass der Flexdeckel dann voll sei. Der Zeitpunkt hat sich jedoch nach hinten, in Richtung Spätsommer, verschoben. Im Juli 2019 war der Deckel voll.

Damit wurde die auf sechzehn Monate verlängerte Übergangsfrist besonders relevant: In dieser Zeitspanne konnte noch jedes Flex-Projekt zum Abschluss gebracht werden. Stichtag für die Anmeldefrist zur Flexibilitätsprämie war damit zunächst der 30. November 2020; im Mai 2020 folgte wegen der Corona-Pandemie eine Fristverlängerung bis zum 31. Juli 2021. Mit dem EEG 2021 entfiel der Deckel ganz.

Was die Übergangsfrist ermöglichte

Für Anlagenbetreiber bedeutete das: Auch anspruchsvolle Projekte konnten noch begonnen bzw. wieder aufgenommen werden. Denn es blieb noch Zeit für den Bau sowie die Inbetriebnahme einer BHKW-Anlage. Außerdem war der Zubau während der Übergangszeit nicht gedeckelt.

Beantragen konnte die Flexibilitätsprämie, wer eine bestehende Biogasanlage überbaute oder eine Bestandsanlage hatte, die bauseits bereits über die nötige Flexibilität verfügte, etwa durch ein zusätzliches Blockheizkraftwerk oberhalb der Bemessungsleistung oder durch einen ausreichenden Gasspeicher. Für flexible Neuanlagen gibt es stattdessen den Flexibilitätszuschlag.

Darum war eine schnelle Planung wichtig

Wer eine BHKW-Anlage neu- oder umbaut, sollte immer im Kopf haben, dass Genehmigungsverfahren, Netzeinspeisezusage und Anlagenbau, aber auch Zertifizierung und Abnahme eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. So gestaltete sich die Inbetriebnahme innerhalb der sechzehnmonatigen Frist zeitlich sehr eng, war aber dennoch möglich. Im Vorteil war deswegen, wer direkt startete. Auf diese Weise war es möglich, einen zusätzlichen zeitlichen Puffer einzurechnen und alles fristgerecht fertigzustellen. Die einzige Voraussetzung war, dass Sie gut vorbereitet waren und einen kompetenten Umsetzungspartner hatten, der Ihnen bei Planung, Bau und Genehmigung der Anlage sowie beim Antrag auf die Flexibilitätsprämie zur Seite stand.

Zudem riet die Bundesnetzagentur der Branche, darauf zu achten, dass alle Projekte in ihrer Realisation dem Sinn und Zweck der Flexibilisierung entsprachen – was bedeutete, dass nach der Flexibilisierung keine Anlage mehr im Dauerbetrieb einspeisen und kein Betreiber das Flex-BHKW nur als Ersatz für ein altes BHKW nutzen durfte.

Fotoquelle Titelbild: © ShDrohnenFly / shutterstock.com

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