Der Verbrauch von selbst erzeugtem Strom gehört zu den günstigsten Arten der Stromnutzung. Also haben Unternehmen, die ihren Strom selbst erzeugen, etliche Vorteile. Das sollte man zumindest meinen. Doch ganz so einfach ist es nicht. Denn auch für Unternehmen, die ihren Strom zum Teil selbst erzeugen, können Steuern und Umlagen eine erhebliche Belastung sein. Für stromkostenintensive Unternehmen greifen jedoch spezielle, kostensparende Regelungen.
Welche das sind, wann Betriebe als stromkostenintensive Unternehmen gelten und welche Vergünstigungen es für diese gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Stromkostenintensive Unternehmen – das steckt hinter dem Begriff
Betriebe gelten dann als stromkostenintensive Unternehmen, wenn ihr Strombedarf im vorausgegangenen Geschäftsjahr bei über 1 GWh, also einer Million kWh, gelegen hat. Was nach viel klingt, ist für Unternehmen wie beispielsweise produzierende Industrieunternehmen ganz normal. Eine wichtige Rolle spielt dabei zudem die Stromkostenintensität. In sie fließen alle Stromkosten des Unternehmens ein, auch die für umlagepflichtigen, selbst verbrauchten Strom. Nach dem EEG 2017 musste sie je nach Branche mindestens 14 % bzw. 20 % betragen; das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), das seit 2023 gilt, verlangt keinen solchen Mindestwert mehr.
Darüber hinaus werden die Stromkosten immer ins Verhältnis zum arithmetischen Mittel der Bruttowertschöpfung der letzten drei Jahre des Unternehmens gesetzt. Hinzu kommt, dass stromkostenintensive Unternehmen nur als solche gelten können, wenn sie ein Unternehmen nach Definition des EEG 2017 sind. Konkret heißt das: Als Unternehmen gilt jeder Rechtsträger, der unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr einen Geschäftsbetrieb eingerichtet hat und diesen nachhaltig mit eigener Gewinnerzielungsabsicht betreibt.
Achtung: Den Status als stromkostenintensives Unternehmen können Sie verlieren
Wichtig ist, dass der Status eines stromkostenintensiven Unternehmens nicht für immer gilt. Denn bei sinkendem Stromverbrauch ist ein Unternehmen auch nicht mehr stromkostenintensiv. Verliert ein Unternehmen diesen Status (nach dem EEG 2017 etwa bei einer Stromkostenintensität unter 14 bzw. 20 %), kann es keine Sonderregelungen mehr geltend machen, um beim Zahlen von Steuern und Umlagen zu sparen. Die Folge: Strompreise steigen von heute auf morgen an. Und das kann teuer werden. Deswegen gilt es, den Status als stromkostenintensives Unternehmen so lange wie möglich zu be- und erhalten. Hierbei kann die Norm ISO 50001 helfen.
Stromkostenintensiv und zertifiziert nach ISO 50001
Als internationaler Standard für ein Energiemanagementsystem hat auch die Norm ISO 50001 (seit 2011, aktuelle Fassung von 2018) entscheidenden Einfluss auf ein stromkostenintensives Unternehmen. Ein Energiemanagementsystem, etwa mit Zertifikat nach ISO 50001, ist nämlich eine der Voraussetzungen dafür, dass es seine Umlagen begrenzen lassen kann: bis 2022 die EEG-Umlage, seit 2023 die KWKG- und die Offshore-Netzumlage nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Und das bedeutet erhebliche Vergünstigungen. Um diese aber tatsächlich in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.
Im Jahr 2020 war diese Regelung wegen der Corona-Pandemie abgemildert: Das BAFA wertete die Zustände als höhere Gewalt und gewährte stromkostenintensiven Unternehmen auch dann Vergünstigungen, wenn sie den Begrenzungsantrag nicht vollständig oder nicht fristgerecht vorlegen konnten, zum Beispiel, weil das fristrelevante Dokument „Zertifizierungsbescheinigung“ noch fehlte. Sobald es die Lage wieder zuließ, musste der Antrag allerdings umgehend vervollständigt werden, eine Begründung der Verzögerung inklusive.
Diese Vergünstigungen können Unternehmen in Anspruch nehmen
Fest steht: Wer ein Unternehmen hat, möchte, dass dieses Gewinn abwirft. Von den eigenen Stromkosten aufgefressen zu werden, ist dabei weder förderlich noch wünschenswert. Deswegen gibt es einige Regelungen, die Unternehmen die Zahlung bestimmter Steuern und Umlagen ersparen. So sorgen beispielsweise das Energiefinanzierungsgesetz (bis 2022 das EEG und das KWKG) sowie das Stromsteuergesetz dafür, dass stromkostenintensive Unternehmen von entsprechenden Sonderregelungen Gebrauch machen können.
Ziel dieser Sonderregelungen ist es, die finanzielle Last aufzufangen sowie die Zahlungen von Steuern und Umlagen im Energiebereich abzumildern. Denn wenn ein Unternehmen für die Produktion seiner Erzeugnisse sehr große Strommengen benötigt und die Kosten dafür – unter Berücksichtigung der Mehrbelastung durch Umlagen und im Verhältnis zu seiner Bruttowertschöpfung – ein besonders hohes Niveau erreichen, kann das zu einer Beeinträchtigung seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit führen. Für ein Unternehmen kann das heißen, es muss seinen Standort in Deutschland aufgeben und ins Ausland verlegen.
Um solchen negativen Auswirkungen entgegenzusteuern, gibt es für besonders stromkostenintensive Unternehmen eine Entlastungsmöglichkeit: die „Besondere Ausgleichsregelung“. Bis 2022 war sie im EEG geregelt und begrenzte die EEG-Umlage; seit 2023 steht sie im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) und begrenzt die KWKG- und die Offshore-Netzumlage. Den Antrag stellen Unternehmen bestimmter Branchen beim BAFA. Voraussetzungen sind unter anderem ein Stromverbrauch von mehr als 1 GWh an einer Abnahmestelle und ein Energiemanagementsystem; eine Mindest-Stromkostenintensität verlangt das EnFG nicht mehr. So werden stromkostenintensive Unternehmen nicht in den Ruin oder zumindest nicht in die Wettbewerbsunfähigkeit getrieben.
Ein BHKW als Lösung für nicht stromkostenintensive Unternehmen
Heutzutage liegt ein großes Augenmerk auf Energieeinsparungen, was bei stromkostenintensiven Unternehmen das Risiko birgt, ihre Privilegierung zu verlieren. Dann steigen die Kosten für den Strombezug enorm an. Je nachdem, welches Energiekonzept ein Unternehmen anstrebt, kann es interessant sein, Investitionen in Energieerzeugungsanlagen in Betracht zu ziehen. Dabei haben BHKW einen besonderen Stellenwert: Sie können Strom und Wärme gleichzeitig produzieren. Damit sind sie für Unternehmen eine attraktive Wahl, wenn es um die Energiezufuhr für eine sinnvolle betriebliche Nutzung geht.
Ein weiterer großer Vorteil eines BHKW ist seine vielseitige und hocheffiziente Arbeitsweise. So nutzt es überwiegend gasförmige Brennstoffe, wie zum Beispiel Erdgas, Biogas oder Klärgas, die einen Hubkolbenmotor antreiben. Dabei werden die Kolben durch Verbrennung des Brenngases in Bewegung gesetzt. Die Kurbelwelle wandelt die translatorische Bewegung in eine Drehbewegung um, die wiederum im Generator in elektrische Energie transformiert wird.
Sinnvoll eingesetzt, spart ein BHKW eine Menge an Kosten
Ein Großteil der Wärmeenergie steckt im heißen Abgas des BHKW-Motors. Bei einem Brennstoffnutzungsgrad von 90 % entstehen dabei circa 40 % elektrische und 50 % thermische Energie. Für Unternehmen mit hohem Energiebezug bildet ein BHKW damit eine attraktive Alternative zum Bezug aus dem öffentlichen Netz. Damit sind solche Unternehmen prädestiniert für den wirtschaftlichen Betrieb eines BHKW. Denn oftmals bringen gerade diese Betriebe alles mit, was für den Einsatz eines BHKW sinnvoll ist.
Vor allem (ehemalige) stromkostenintensive Unternehmen, die in der industriellen Produktion tätig sind, können stark vom Einsatz eines BHKW profitieren, weil sie meist einen hohen Bedarf an Strom und Wärme zugleich haben. Hinzu kommt oftmals, dass sie einen Schichtbetrieb fahren. Dieser sorgt für eine hohe Auslastung der BHKW-Anlage, was deren Wirtschaftlichkeit deutlich verbessert. Denn eine BHKW-Anlage arbeitet genau dann produktiv, wenn sie so lange wie möglich ohne Unterbrechung laufen und Strom sowie Wärme bereitstellen kann.
Darum ist ein BHKW für ehemalige stromkostenintensive Unternehmen so wirtschaftlich
Zudem fallen für selbst erzeugten und selbst genutzten Strom die Umlagen nicht an, die auf den Strombezug aus dem Netz erhoben werden; die EEG-Umlage wird seit Juli 2022 ohnehin nicht mehr erhoben. Für die Liquidität eines ehemaligen stromkostenintensiven Unternehmens bedeutet das: Je höher die Auslastung des BHKW, desto kürzer seine Amortisationszeit. Für Industriebetriebe liegt sie konservativ gerechnet bei circa drei Jahren. Je nach Einsatzoptimierung kann sie aber sogar kürzer sein.
Und das ist längst nicht alles. Ein weiterer Vorteil für Unternehmen zeigt sich im Aspekt der Nachhaltigkeit. Denn mit einem BHKW liegt die sogenannte „Primärenergieeinsparung“ bei 30 % und mehr. Damit hängt auch ein niedrigerer CO₂-Ausstoß zusammen. So gibt es zwar CO₂-Emissionen, jedoch sind diese im Vergleich zu konventionellen Methoden der Energieerzeugung wesentlich niedriger. Das schont Ressourcen und Umwelt und wirkt sich zudem positiv auf den ökologischen Fußabdruck des Unternehmens aus.