Der Flexdeckel ist erreicht – was das 2019 für die Flexibilitätsprämie bedeutete
Wer Betreiber einer Biogasanlage ist, kommt um dieses Wort nicht herum: die Flexibilitätsprämie. Als gesetzlich gesicherte Zahlung ist sie für Anlagenbetreiber ein sehr guter, planbarer Anreiz, um Investitionen zur Leistungssteigerung, z. B. für ein neues Blockheizkraftwerk oder für weitere zur Flexibilisierung notwendige Komponenten der Biogasanlage, anzugehen. Im Juli 2019 war die Deckelung der Prämie erreicht. Für Anlagenbetreiber hieß das: Es galt, die letzte Chance zur Beantragung der Prämie zu nutzen. Warum das so war und wie man die Flexibilitätsprämie damals noch erhalten konnte, erfahren Sie in diesem Beitrag.